Herzlich willkommen bei der Pflegeberatung Beyer,
Ihrem Ansprechpartner für die kompetente Pflegeberatung aus Berlin Pankow.
Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist eine wichtige Komponente des deutschen Pflegesystems.
Er zielt darauf ab, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu unterstützen und ihnen notwendige Informationen und Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
Hintergrund und Zweck
Sicherstellung der Qualität: Die Beratungsbesuche verfolgen das Ziel, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Plegesituation regelmäig zu beobachten.
Wir können Pflegebedürftige und pflegenden Angehörigen wertvolle Hilfestellungen und praktische pflegefachliche Unterstützung geben. Durch die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI im häuslichen Pflegesetting können bestehende Problembereiche identifiziert und Informationen zu weiterführenden Unterstützungsangeboten vermittelt werden.
Der verpflichtende Beratungsbesuch findet immer dort statt, wo die pflegebedürftige Person häuslich gepflegt wird.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, weil sie zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden, sind verpflichtet, den Beratungseinsatz durchzuführen zu lassen.
Dies gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch darauf, halbjährlich einen Beratungsbesuch zu erhalten.
Finanzierung
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse.
Vorteile der Pflegeberatung
Unterstützung und Entlastung: Pflegebedürftige und pflegende Angehörige erhalten Unterstützung, die ihnen den Alltag erleichtert und die Qualität der Pflege sicherstellt.
Information und Aufklärung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden umfassend informiert, was zu einer Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation führen kann.